Hygienekonzept zur Prävention einer Ansteckung mit COVID-19 / CORONA
Zur Prävention einer möglichen Ansteckung mit dem COVID-19 Virus treten in unserem Betrieb die auf den folgenden Seiten geschilderten Maßnahmen in Kraft.
Dieses Konzept unterliegt der ständigen Anpassung/ Änderung an die Situation und evtl. Neu-Erlasse des Landes Schleswig-Holstein oder des Bundes und ist an die örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Unsere Mitarbeiter wurden in die Maßnahmen eingewiesen und sind im Rahmen des Hausrechtes zur Durchsetzung der Maßnahmen kundig und befugt.
Alle getroffenen Maßnahmen werden über Aushänge (Siehe Anhänge) in geeigneter und ausreichender Weise vermittelt.
1. Zutritt zum Studio
- Die Anzahl der sich im Gebäude befindlichen Personen ist inkl. Mitarbeiter auf maximal 20 begrenzt. Dies entspricht einer Fläche von 12 qm pro Person (Trainingsfläche = 240 qm 12qm = 20)
- Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegserkrankung bleibt der Zutritt untersagt.
2. Betreten des Fitnessstudios
- Kundinnen und Kunden müssen beim Betreten das Studios die Hände im Eingangsbereich desinfizieren. Eine entsprechende Station ist eingerichtet.
- Kundinnen und Kunden müssen in allen Räumen Mund-Nase-Bedeckungen tragen, außer beim unmittelbarem Training auf der Trainingsfläche unter Wahrung der Abstandregelungen.
- Folgende Kundenkontaktdaten werden nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung der Kontaktpersonennachverfolgung dokumentiert: Vor- und Nachname, Mitgliedsnummer, Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Studios,
Kunden, die zur Einwilligung der Dokumentation oder der Nachfolgenden Regeln bereit sind, bleibt der Zutritt im Rahmen des Hausrechtes verwehrt. Durch die Erfassung der Mitgliedsnummer ist eine Übermittlung der Kontaktdaten wie Adresse und Telefonnummer unter Einhaltung der DSGVO jederzeit möglich.
- Nach §4 Abs.2 der Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 16.05.2020, werden die Dokumentationen 6 Wochen lang gespeichert und im Anschluss vernichtet.
3. Umkleiden
- Die Umkleiden und Spinde sind ausschließlich zur Verwahrung von privaten Gegenständen geöffnet.
- Die Sanitärräume stehen zur Verfügung und werden regelmäßig je nach Personenaufkommen, mindestens jedoch zweimal Täglich gereinigt. In den Sanitärräumen stehen Handseife, Händedesinfektion sowie ein Kontaktloser Handtrockner zur Verfügung.
- Die Nutzung der Duschen ist unter Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern möglich.
- Die Sauna und des Ruheraumes darf ausschließlich von Einzelpersonen oder Personen des selben Haushaltes genutzt werden. Hierzu sind Terminbuchungen unter 04535/ 515 868 erforderlich.
4. Ausschank
- Der Ausschank von Getränken findet ausschließlich über Einmalbehältnisse oder original verschlossene Behältnisse statt.
5. Beratung und Erstellung von Plänen
- Beratungsgespräche, Erstunterweisungen, Erstellung von Ernährungs- und Trainingsplänen werden vom Personal unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen durchgeführt.
6. Lüften der Räumlichkeiten
- Die Räumlichkeiten werden ständig belüftet. Hierzu sind alle Fenster ständig auf „Kipp“ geöffnet. Zusätzlich wird regelmäßig, in „Stoßzeiten“ alle 30 Minuten, die Eingangstür für mindestens 10 Minuten geöffnet.
7. Anordnung und Nutzung der Fitnessgeräte
- Die Anordnung der Fitnessgeräte gewährleistet einen Abstand von 1,5-2 m der jeweils Trainierenden. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme dürfen keine Geräte die unmittelbar nebeneinander liegen Gelichzeitig verwendet werden. Es gilt nur jedes zweite Gerät zu nutzen.
- Das Unterlegen großer, selbst mitgebrachter Handtücher ist obligatorisch.
- Das Tragen von selbst mitgebrachten oder im Studio zu erwerbenden Handschuhen ist angeraten.
- Die Kontaktflächen aller Sportgeräte sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Reiniger zu reinigen oder zu desinfizieren. Hierzu stehen zusätzliche Stationen mit Reiniger und Einmaltüchern zur Verfügung. Die Abfälle werden zweimal Täglich geleert.
- Sportequipment, wie Terrabänder, Matten etc., deren Kontaktflächen schlecht zu reinigen/ Desinfizieren sind, stehen bis auf weiteres nicht zur Verfügung.
8. Mitarbeiter
- Beschäftigte müssen in allen Räumlichkeiten, soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen, Mund-Nase-Bedeckungen tragen. Während des Aufenthaltes hinter dem „Spuckschutz“ am Tresen, sowie zur Ausübung einer Übungstätigkeit zum Beispiel bei einer Erstunterweisung, kann unter Wahrung der Abstandsregelung auf die Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden
- Die Mitarbeiter wurden in die in diesem Konzept genannten Schutzmaßnahmen, sowie den Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“ etc. eingewiesen.
- Eine aktuelle Fassung dieses Konzeptes in Papierform ist jederzeit am „Check in“ einzusehen.